AGB

1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DARC Management UG (DARC) mit Sitz in Gevelsberg und ihrem Auftraggeber.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden vom DARC nur anerkannt und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der DARC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Geschäftspartner in der zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Der DARC behält sich das Recht vor, diese AGB zu aktualisieren.

(4) Das Angebot des DARC richtet sich nur an Unternehmer und Freiberufler. Nur mit ihnen schließt der DARC wirksame Verträge ab, nicht aber mit Verbrauchern. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet wird, §§ 1, 2 HGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

  • 2 Vertragsgegenstand

(1) Dienstleistungen werden dem Kunden in Form von internen und/oder externen Arbeits- oder Beratungsleistungen nach Maßgabe eines spezifizierenden Auftrages erbracht, deren Ausführung sichergestellt wird, oder es wird Computersoftware zur Verfügung gestellt oder vermietet.

(2) Wettbewerbsausschlüsse werden vom DARC - soweit nicht anders geregelt - nicht gewährt.

  • 3 Abschluss / Annahme des Vertrages

(1) Ein Vertrag zwischen dem DARC und dem Kunden kommt zustande, wenn der DARC eine schriftliche, von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnete Bestellung oder eine "Online-Bestellung" erhalten hat und diese Bestellung ebenfalls schriftlich, durch eine Auftragsbestätigung, bestätigt oder die Bestellung in anderer Form bestätigt wird (siehe § 18, Zusätzliche Bestimmungen für Online-Bestellungen von Produkten). Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Erklärungen und individuelle Weisungen bedürfen grundsätzlich der Textform oder der Form einer "Online-Bestellung" und werden entsprechend einer Auftragsbestätigung behandelt. Fax oder E-Mail wahren die Textform.

(2) Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Übernahme des Vertrages durch Dritte bedarf der Zustimmung des DARC.

  • 4 Rücknahme

(1) Das Recht des Kunden, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen, bleibt unberührt.

(2) Sofern unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt, wie z.B. Krieg, Feuer, vom DARC nicht zu vertretender Ausfall der Datentechnik, Störungen des Telekommunikationsnetzes o.ä., die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des DARC erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann der DARC vom Vertrag zurücktreten, indem er dies dem Kunden unverzüglich nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses schriftlich mitteilt.

(3) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden setzt voraus, dass den DARC ein Verschulden an der mangelhaften Leistungserbringung trifft. In allen anderen Fällen kann der Kunde nur bei einer von der DARC zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten.

(4) Der beabsichtigte Rücktritt ist dem Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.

  • 6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den vom DARC präsentierten Inhalten, die Bestandteil unserer Auftragsdurchführung werden, nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten zu verstoßen.

(2) Bei termingebundenen Leistungen haftet der DARC nicht für vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen.

(3) Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur nach dem jeweiligen Stand der Technik so zu gestalten, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, die Arbeitsergebnisse des DARC oder Funktionen der Software zu beeinträchtigen oder eine reibungslose und fehlerfreie Auftragsabwicklung zu gefährden.

(4) Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm veröffentlichten oder dem DARC zur Veröffentlichung oder projektbezogenen Nutzung überlassenen Daten eigene Inhalte oder Teile davon sind, frei von Rechten Dritter. Schäden, die durch einen Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen, hat der Kunde dem DARC auf erstes Anfordern zu ersetzen.

(5) Es obliegt dem Kunden, bei den im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung gestellten oder übergebenen Datenschutzmaßnahmen (wie Passwörter oder Verschlüsselungscodes) größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die einen vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleisten und deren Kenntnisnahme durch Dritte verhindern. Der Kunde ist für die Verwendung seiner Passwörter oder Benutzernamen durch Dritte verantwortlich.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, den DARC unverzüglich über jede mögliche oder bereits bekannte unbefugte Nutzung seiner Daten (im Rahmen des vereinbarten Auftrags) zu informieren.

(7) Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere der in diesen AGB genannten Pflichten ist der DARC berechtigt, von einem Zurückbehaltungsrecht/Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und die bestellten Leistungen nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abhilfe zu kündigen und z.B. öffentlichkeitswirksame Präsentationen zu deaktivieren.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, dem DARC rechtzeitig alle vertragsrelevanten Daten, Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele notwendig und zweckmäßig sind.

(9) Dazu gehört auch, dass der Kunde den DARC unverzüglich informiert, wenn eines der von ihm bestellten Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Darüber hinaus ist der Kunde zu Mitwirkungsleistungen verpflichtet, wie sie in den jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Leistungselementen beschrieben sind.

(10) Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen für die Leistungserbringung bzw. Produktlieferung durch den DARC bzw. erhöhen sich die Vertragsumfänge angemessen. Dies gilt nicht, wenn der DARC die Verzögerung zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung der Fristen auf höherer Gewalt, verlängern sich die Fristen bis zur Leistungserbringung entsprechend.

  • 7 Rechte des DARC

(1) Der DARC hat das Recht, öffentliche Präsentationen wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nicht zu veröffentlichen oder die Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder durch Dritte zu untersagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhalt der Veröffentlichung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt oder die Präsentation aus anderen Gründen für den DARC unzumutbar ist.

(2) Der DARC ist auch berechtigt, Werbeaussagen und sonstige Anzeigen, deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstößt, ohne vorherige Information des Kunden aus Veröffentlichungen des DARC oder von ihm veranlassten Veröffentlichungen zu entfernen. Der Kunde wird von einer solchen Maßnahme unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet. Auch die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt. Soweit der DARC wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, hat der Kunde den DARC freizustellen. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.

(3) Der DARC darf den Namen des Geschäftspartners (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB) sowie den abstrakten Vertragsgegenstand in Form von Hinweisen verwenden, sofern die Verpflichtungen zur Geheimhaltung oder Vertraulichkeit eingehalten werden.

  • 8 Entgelt, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung hat der Kunde an den DARC eine Vergütung für den jeweils vereinbarten Leistungsumfang zu zahlen, die sich nach dem jeweiligen Auftrag richtet.

(2) Die Rechnung wird vom DARC vereinbarungsgemäß erstellt und dem Auftraggeber zugesandt. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb der darin genannten Frist zu zahlen. Geht die Rechnung nach diesem Zahlungsziel ein, gilt die Zahlungsfrist "innerhalb von vier Werktagen". Rechnungen gelten bei Kunden, die Unternehmer oder Kaufleute sind, als anerkannt, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung, widerspricht.

(3) Bei Verträgen mit abweichendem Abrechnungsmodus ist der Gesamtbetrag spätestens am Ende der Vertragslaufzeit fällig. Im Falle des Lastschrifteinzugs erfolgt die Abrechnung/Belastung frühestens an dem auf den Rechnungseingang folgenden Werktag. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto ausreichend gedeckt ist. Gebühren und Bearbeitungskosten, die durch die Rücklastschrift fälliger Entgelte im Lastschriftverfahren entstehen, gehen mindestens in Höhe von 10,00 € zu Lasten des Kunden, sofern die Rücklastschrift auf Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen ist. Der DARC ist berechtigt, höhere Kosten der Rücklastschrift nachzuweisen. Im Falle des Widerrufs der Zustimmung des Kunden kann der DARC eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die administrative Abwicklung erheben.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der DARC berechtigt, nach Mahnung und Ablauf einer Frist von fünf Werktagen den Zugang des Kunden zu z.B. Datenbanken zu sperren und weitere sonstige Leistungen und Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zurückzuhalten. Ab Verzugseintritt haben Unternehmer und Kaufleute als Auftraggeber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen, es sei denn, der DARC weist einen höheren Zinsschaden nach, der ebenfalls vom Auftraggeber zu erstatten ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(5) Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Etwaige Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. wegen Überzahlungen, Doppelzahlungen usw., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und, soweit möglich, mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder mit Forderungen des DARC verrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(8) Schuldet der Kunde dem DARC mehrere Zahlungen gleichzeitig, so wird die fällige Schuld zuerst getilgt - es sei denn, der Kunde hat eine Tilgungsbestimmung getroffen - und unter mehreren fälligen Schulden die ältere Schuld zuerst getilgt.

  • 9 Beendigung des Vertrages

(1) Der jeweilige Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder mit Erfüllung des Vertragsinhaltes. Bei unbefristeten Vertragsverhältnissen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Woche zum Quartalsende gekündigt werden, ohne dass etwas anderes vereinbart ist - ansonsten gilt der jeweilige Vertragsinhalt.

(2) Der DARC ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt oder einen Insolvenzantrag stellt.

(3) Die Kündigung muss gegenüber dem Vertragspartner schriftlich erfolgen.

  • 10 Verantwortung für den Inhalt und Beginn der Veröffentlichungen

(1) Für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Informationen sowie der dem DARC zur Entwicklung überlassenen Text- und Bilddokumente ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Der DARC ist nicht verpflichtet, die Beeinträchtigung von Rechten Dritter an den Veröffentlichungen zu prüfen. Der Auftraggeber stellt den DARC von Ansprüchen Dritter frei, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung eines Auftrags gegenüber dem DARC entstehen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden zu ersetzen, der dem DARC in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrags entstanden ist und/oder entstehen wird, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Schaden nicht zu vertreten.

(4) Der Beginn der Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen sowie die Gewährung z.B. des Zugangs zu einer Datenbank erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt.

(5) Ist ein solcher Zeitpunkt nicht vereinbart, so bestimmt der DARC den Zeitpunkt der Vorlage nach billigem Ermessen (gemäß § 315 BGB).

  • 11 Warenzeichenrechte

(1) Soweit geschützte Markenrechte im Rahmen von Veröffentlichungen genutzt werden, wird dem DARC hiermit die Erlaubnis erteilt, diese zu nutzen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Recherchen durchgeführt hat, um festzustellen, dass aus den Anzeigeninhalten keine Verletzungen von Schutzrechten Dritter resultieren können.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den DARC von Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen den DARC wegen einer Markenrechtsverletzung aus der Durchführung des Anzeigenauftrags entstehen.

  • 12 Haftung

(1) Grundsätzlich besteht eine Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der DARC für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Hauptpflichten) nur, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Hauptpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung - gleichgültig ob grob oder leicht fahrlässig - haftet der DARC nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle einer Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, gilt dies auch im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.

(4) Von diesen Haftungsbeschränkungen (Absätze 1 - 3) ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Der DARC haftet gegenüber dem Kunden nicht für Investitionen, die der Kunde im Rahmen eines Angebots oder eines Vertragsabschlusses tätigt.

(7) Der DARC haftet nicht für die Richtigkeit der vom DARC weisungsgemäß veröffentlichten Daten der Kunden sowie für die in diesen Daten enthaltenen Tatsachenbehauptungen.

(8) Soweit nichts anderes bestimmt ist, haftet der DARC für Mängel seiner Soft- und Hardware bzw. seiner Dienst- oder Werkleistungen nach den für sie geltenden besonderen Bestimmungen.

(9) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde in jedem Fall zunächst den DARC aufzufordern, seine Leistungen unentgeltlich nachzubessern.

(10) Ein Mitverschulden des Kunden, z.B. unzureichende Datensicherung, ist ihm zuzurechnen.

(11) Die Haftung für Datenverluste durch den DARC muss in der Datensicherung eines Vertrages ausdrücklich vereinbart werden. Wird dies nicht vereinbart, gilt eine Haftung für Datenverluste als ausgeschlossen.

(12) Bei vereinbarter Datensicherung durch den DARC wird die Haftung für Datenverluste auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System und monatliche Speicherung) eingetreten wäre. Der DARC haftet jedoch nicht für die Wiederherstellung von Daten, wenn deren Verlust durch Viren, Trojaner etc., die über Netzknoten von Telekommunikationsdienstleistern mit der Software in Berührung kommen, oder durch die Verwendung von nicht vom DARC geprüften Programmen oder Dateien verursacht wurde.

(13) Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden aus der Erbringung von Leistungen des DARC im Rahmen dieser Bedingungen zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.

(14) Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Sitz des DARC. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der DARC den Vertragsgegenstand an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben hat, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Betriebsgeländes; dies gilt auch, wenn der DARC auf Wunsch des Kunden die Auslieferung des Vertragsgegenstandes beim Kunden durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal übernommen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der DARC nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Beförderung durch eigenes Personal haftet der DARC nur für grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter.

(15) Ansprüche gegen den DARC sind ausgeschlossen, wenn sie darauf beruhen, dass

  1. vom Kunden beigestellte Komponenten in die Software eingearbeitet werden oder der DARC Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden oder in seinem Auftrag handelnder Dritter zu beachten hat;
  2. die Software durch den Kunden verändert oder unter anderen als den angegebenen Nutzungsbedingungen verwendet wird.
  3. die Software mit anderen, nicht vom DARC gelieferten Produkten als System oder mit anderen, nicht vom DARC gelieferten Produkten, Daten, Geräten oder Geschäftsmethoden kombiniert, betrieben oder genutzt wird oder die Software an Dritte, die nicht zu ihrem Unternehmen gehören, vertrieben oder zu deren Gunsten betrieben oder genutzt wird. Unternehmen ist jede juristische Person (z.B. GmbH, Personengesellschaft) einschließlich ihrer Tochtergesellschaften, an der eine Beteiligung von mehr als 50% besteht. Der Begriff "Unternehmen" umfasst nur den Teil des Unternehmens, der in Deutschland ansässig ist, sofern nicht an anderer Stelle in diesem Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  4. die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts nur durch Nicht-DARC-Produkte erfolgt.

(16) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des DARC.

(17) Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(18) Die Nutzung einer Software-Demoversion / Testversion erfolgt auf eigene Gefahr. Der DARC übernimmt keine Garantie für eine einwandfreie und umfassende Funktionalität dieser Demoversion / Testversion. Ferner haftet der DARC in keinem Fall für auftretende Software- und/oder Hardwareschäden und/oder Datenverluste. Der DARC haftet auch nicht für etwaige wirtschaftliche Schäden (z.B. Zeitverlust), die durch eine Fehlfunktion entstehen können.

  • 13 Überlassene Dokumente

(1) Der DARC behält sich die Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte an allen Unterlagen oder Daten vor, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden, z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Beschreibungen, grafische Darstellungen usw.. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart oder der DARC erteilt dem Kunden hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der DARC einen etwaigen Auftrag nicht annimmt, sind überlassene Unterlagen und Informationen/Daten unverzüglich zurückzugeben und jede weitere Verwendung ist untersagt.

(2) Der DARC weist darauf hin, dass der Kunde für alle Schäden haftet, die dem DARC aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstehen.

  • 14 Archivierung und Vernichtung von Auftragsinformationen und Daten

(1) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen und Daten werden nur auf besonderen schriftlichen Antrag des Auftraggebers an den DARC zurückgegeben. Das Rückgabeverlangen muss innerhalb eines Monats nach Erledigung des Auftragsgegenstandes zugehen.

(2) Der DARC ist nicht verpflichtet, die Projektunterlagen / Daten über einen Zeitraum von drei Monaten nach Beendigung der beauftragten Leistung hinaus aufzubewahren.

(3) Nach Ablauf der oben genannten Aufbewahrungsfrist kann der DARC die Projektunterlagen vernichten oder Projektdaten unwiederbringlich löschen.

  • 15 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages vom Vertragspartner erhalten, auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen und Daten

  1. nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind, oder
  2. nicht von einem befugten Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit an den Empfänger weitergegeben worden sind, oder
  3. dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Zeitpunkt des Zugangs nachweislich bekannt waren.

Die Verpflichtung erstreckt sich auf unbestimmte Zeit über die Beendigung des Vertrags hinaus.

Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie die vom Partner zur Vertragserfüllung beauftragten Personen und Unternehmen, sofern diese in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden oder werden.

(2) Erkennt eine Vertragspartei, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheimhaltungsbedürftige Unterlage abhanden gekommen ist, so hat sie die andere Vertragspartei unverzüglich davon zu unterrichten.

(3) Mit der Annahme der Bestellung wird gleichzeitig vereinbart, dass beide Parteien alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten werden.

(4) Gleiches gilt für den Inhalt der Haupt- und Zusatzverträge, insbesondere deren Bedingungen. Die Parteien werden vertrauliche Informationen auch gegenüber ihren Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur insoweit offenbaren, als dies für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Vertragsparteien ihre Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten verpflichten, Informationen über interne Angelegenheiten der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Hauptvertrages für einen Zeitraum von drei weiteren Jahren.

(5) Der Kunde ist für die Beachtung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV), der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten verantwortlich.

(6) Soweit es für die Begründung, Änderung oder Abwicklung von Vertragsverhältnissen erforderlich ist, erhebt der DARC personenbezogene Daten (Bestandsdaten) wie (Firmen-)Namen, Vornamen, Adressen und Geburtsdaten in maschinenlesbarer Form und ausschließlich zu Vertragszwecken. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden diese Bestandsdaten zum Ende des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres vom DARC gelöscht bzw. gesperrt. In der Regel handelt es sich um Daten nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Name, Firma, Anschrift und die technischen Basisdaten der Lizenzprogramme, die erhoben und gespeichert werden. Unabhängig davon ist der DARC berechtigt, alle vom Kunden gemeldeten Probleme zu erfassen und zu speichern.

(7) Verbindungsdaten werden vom DARC nur zu den in der Telekommunikationsdatenschutzverordnung genannten Zwecken und in dem dort genannten Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.

(8) Der DARC bietet auf der Website www.propel-monster.de die Möglichkeit, jederzeit Fragen zum DARC und seinen Produkten zu stellen, die per E-Mail, telefonisch oder schriftlich beantwortet werden. Zur Bearbeitung solcher Anfragen ist es auch erforderlich, personenbezogene Daten, insbesondere die E-Mail-Adresse des Anfragenden, zu speichern und zu nutzen. Mit solchen Anfragen erklärt der Anfragende daher gleichzeitig sein Einverständnis zur Speicherung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten. Die Daten werden nur für den Zweck erhoben und verwendet, für den die Einwilligung erteilt wurde. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

  • 16 Urheberrechte

(1) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, beinhalten diese AGB keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an den Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber. Alle Rechte an den Ergebnissen sowie an z.B. Marken, Titeln, Warenzeichen und Urheberrechten sowie sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt beim DARC.

(2) Alle vom DARC veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die vom DARC veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt und vom DARC lediglich zur Veröffentlichung übernommen wurden, ohne dass dem DARC das Urheberrecht übertragen wurde. Arbeitsergebnisse werden in der für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Form bzw. dem erforderlichen Format geliefert, z.B. als pdf-Datei bei Druckvorlagen. Quelldaten für Druckvorlagen, Rohdaten oder andere offene Dateiformate werden nicht zur Verfügung gestellt, es sei denn, dies ist gesondert vertraglich vereinbart und wird vergütet.

(3) Mit der Erteilung eines Auftrages zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen erwirbt der DARC die alleinigen Datenbankrechte an den veröffentlichten Stellenanzeigen des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber trägt die alleinige presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm gelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

(5) Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er von den Inhabern von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten alle zur Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte erworben hat oder frei darüber verfügen kann.

(6) Aufgrund des dem DARC eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechtes ist der DARC insbesondere auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das ausschließliche Nutzungsrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren oder daraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  • 17 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bochum/Bundesrepublik Deutschland. Der DARC ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Bestimmung.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Leistungen von einem anderen Staat als Deutschland aus in Anspruch nimmt.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Klausel in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung und Intention am nächsten kommt.

(5) Irrtümer und Druckfehler sind ausdrücklich vorbehalten.

(6) Diese AGB gelten auch für Rechtsnachfolger des Kunden.

  • 18 Zusätzliche Bestimmungen für die Online-Bestellung von Produkten

(1) Nach der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellzusammenfassung, die ihm der DARC per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse sendet. Diese Bestätigungs-E-Mail enthält nochmals die Daten der Bestellung und kann einfach ausgedruckt oder mit einem E-Mail-Programm gespeichert werden. Ihre Bestelldaten werden beim DARC gespeichert, sind aber aus Sicherheitsgründen für den Kunden nicht direkt abrufbar. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt 9 dieser zusätzlichen Geschäftsbedingungen.

(2) Der Vertragspartner ist die DARC MANAGEMENTBERATUNG GmbH & Co.KG. (DARC) - Verträge über die Website des DARC können derzeit nur in deutscher Sprache abgeschlossen werden. Die Angebote sind freibleibend. Der DARC behält sich vor, vor Vertragsschluss Änderungen in der Gestaltung und/oder aufgrund technischer Verbesserungen vorzunehmen.

(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt nur zustande, wenn der DARC die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch Bereitstellung oder Lieferung der Ware innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung und Eingang einer etwaigen Vorauszahlung annimmt. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Vorauszahlung die Lieferung erst nach Gutschrift des vollen Betrages auf dem Konto der DARC erfolgt. Die elektronische Bestellbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Eingang der Bestellung und kann zu Archivierungszwecken verwendet werden.

(4) Für Bestellungen über eine Website des DARC gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, d.h. sie enthalten nicht die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile zuzüglich pauschaler Versandkosten, wie sie im Bestellprozess ersichtlich sind.

Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands können bei der Einfuhr in ein Drittland weitere Kosten entstehen (Zölle, eventuelle Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern). Diese weiteren Kosten sind vom Kunden zu tragen.

(5) Nach dem Urteil des Amtsgerichts Münster vom 6. Februar 2007 (Az.: 6 C 4090/06) steht Unternehmern bei Online-Bestellungen kein Widerrufsrecht im Sinne der §§ 312b ff. BGB. Daher gibt es auch keine gesetzliche Widerrufsfrist.

(6) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom DARC anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

(7) Unternehmer müssen dem DARC offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Maßgeblich ist die rechtzeitige Absendung. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.

Die Art der Nacherfüllung liegt im Ermessen des DARC. Der Rücktritt sowie der Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache oder des Werkes nur unerheblich mindert.

Bei Serviceanfragen wendet sich der Kunde an die zu diesem Zweck bei der Lieferung angegebenen Kontaktdaten.

(8) Der DARC weist darauf hin, dass Bestell- und Adressdaten der Kunden gespeichert werden. Diese Daten werden im Rahmen der Auftragsabwicklung (auch durch Übermittlung an die eingesetzten Versandpartner), eventueller Gewährleistungsfälle und für eigene Werbezwecke gespeichert und genutzt. Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit durch einfache Mitteilung an den DARC widersprechen.

(9) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-DSGVO haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre beim DARC gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Widerrufe und Auskunftsersuchen sind zu richten an:

DARC Management UG, Gewerbestr. 37a, 58285 Gevelsberg, info@darc-management.com